Die Bezeichnung des Mediums geht auf die erste, 1954 bei der Deutschen Blindenstudienanstalt gegründete Blindenhörbücherei in Marburg zurück. Das Hörbild an sich war, auf Tonwalzen oder Wachsplatten gespeichert, bereits Ende des 19. Jahrhunderts entstanden. So inszenierte man 1890 unter dem Titel Die Beschießung von Paris ein zwei Minuten langes Hörbild des Deutsch-Französischen Kriegs. Die Aufzeichnung enthielt neben Marschmusik militärische Kommandos und Schlachtengeräusche. Bereits damals gab es Aufnahmen von Spielszenen, kurzen Lesungen oder humoristischen Einlagen.
Die Entwicklung des Phonographen sowie die ersten marktfähigen Schallplatten von Emil Berliner veränderten die Medienlandschaft zu Beginn des 20. Jahrhunderts (gemeinsam mit der Erfindung des Films und des Radios) enorm. In den 1920er Jahren entwickelte sich bald ein Publikum für Tonaufzeichnungen, woraufhin die Schallplattenfirmen neben Musikern auch Schriftsteller und Kabarettisten unter Vertrag nahmen. Dichterlesungen von Thomas Mann oder Erich Kästner waren nun nicht mehr an einen Ort oder eine bestimmte Zeit gebunden − man konnte sie zu Hause zu jeder Zeit und beliebig hören.
Nach dem Zweiten Weltkrieg produzierte die Deutsche Grammophon erste Hörbücher. In Zusammenarbeit mit dem Theater entstand 1954 Goethes Faust I. Es folgten Schillers Kabale und Liebe, Jedermann von Hugo von Hofmannsthal oder Samuel Becketts Das letzte Band. Die Umsatzbeteiligung am Buchmarkt war in den folgenden Jahrzehnten noch gering.
1972 kam es zur ersten Kooperation mit den Rundfunkanstalten, die den Hörbuch- bzw. Hörspielproduktionen beachtliche Quellen an Archivaufnahmen zur Verfügung stellen konnten. Die avantgardistischen Hörbuchreihen der Deutschen Grammophon, des Luchterhand Verlags und der ARD scheiterten wegen finanziellen Misserfolgs, legten aber für das Zusammenwirken von Plattenfirmen, Buchverlagen und Rundfunkanstalten den entscheidenden Grundstein.
Ende der 1970er-Jahre löste die Hörkassette die Sprechplatte als Trägermedium ab. Aber auch in den 1980er Jahren war der Markt noch nicht reif für Hörbucheditionen und so musste u. a. die 1987 gegründete Reihe des Rowohlt Verlags, Literatur für Kopfhörer, eingestellt werden. Zwar hatte Erich Schumm den ersten reinen Hörbuchverlag in Deutschland, der heute Steinbach sprechende Bücher heißt, bereits 1978 gegründet, doch erst ab 1990 gelang es dem Goldmann Verlag zusammen mit dem WDR, Krimihörspiele in einer Auflage von bis zu 30.000 Exemplaren zu veröffentlichen und dem Hörbuch den lang erhofften Durchbruch zu verschaffen.[1] Beim CD-Vertrieb werden heute immer öfter zu den Audio-CDs zusätzliche Datenträger mit MP3-Fassungen der Hörbücher beigelegt, um das Abspielen am Computer und die Übertragung auf tragbare Abspielgeräte zu erleichtern.
In der Folge entstanden immer mehr Kleinverlage, die sich nun auch kunstvollen Produktionen erfolgreich widmen konnten. Mitte der 1990er-Jahre ersetzte die CD die Hörkassette als Tonträger. 1993 schlossen sich mehrere bekannte belletristische Verlage zusammen (unter anderem Suhrkamp, Hanser, Rowohlt) und gründeten den Hörverlag (DHV) in München, der mit einem Jahresumsatz von 16 Mio. Euro (2005) neben dem Berliner Audioverlag (DAV) die führende Position innerhalb der Hörbuchverlage einnimmt.[2]
Gerade bei den großen Verlagen besteht die Tendenz, das Hörbuch als reine Zweitverwertung, im Sinne des Merchandising zu verstehen. Die wird damit begründet, dass die Werbeetats der Verlage nicht ausreichen, um ein Produkt allein als Hörbuch zu bewerben. Aufwändige Produktionen, die über eine reine Lesung hinausgehen, kommen daher in der Regel nur als Übernahmen aus den Rundfunkanstalten ins Programm.
Hörbuch-Autoren können Hörbücher auch auf Anforderung bzw. in Kleinst-Serien (unter 10 Stück) im Selbstverlag verlegen. Auch diese Hörbücher sind auf allen Plattformen online sowie im klassischen Buchhandel erhältlich.[3]